Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Gewerbesteuer-Hinzurechnung von Hotelleistungen - Tourismus, Gesetz, Gewerbesteuer
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Gewerbesteuer-Hinzurechnung von Hotelleistungen

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter

Gewerbesteuer

Seit 2012 ist der Einkauf von Hotelleistungen durch Reiseveranstalter dem Betriebsgewinn hinzuzurechnen und unterliegt automatisch der Gewerbesteuer (vgl. Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen v. 04.11.2013). Bis 2012 waren solche Einkäufe dem Umlaufvermögen zuzurechnen und damit nicht gewerbesteuerpflichtig.

Gesetzesänderung?

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hatte sich während eines Besuches im Tourismusausschuss des Bundestages gegen diese Hinzurechnung ausgesprochen. Der Tourismus sei ein „ebenso wichtiger wie gelegentlich unterschätzter Wirtschaftszweig“, so Gabriel. Man müsse aufpassen, dass es nicht langfristig zu etwas werde, was sich nur wenige gesellschaftliche Gruppen leisten können, so Gabriel (vgl. hib-heute im Bundestag, Mitteilung Nr. 306). Konkrete Pläne für eine bevorstehende Gesetzesänderung nannte der Minister allerdings nicht. Auch der jüngste Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 2015 (Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) enthält keine die Tourismusbranche entlastenden Regelungen.

Stand: 26. September 2014

Bild: Victoria Andreas - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!