Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Musikwiedergabegerät: Keine Vergnügungssteuerpflicht - Vergnügungssteuer, Unterhaltungsgerät, Gastronomie
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Musikwiedergabegerät: Keine Vergnügungssteuerpflicht

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Der Fall

Die Stadt Germersheim hatte einem Spielhallenbetreiber eine gesonderte Vergnügungssteuer für das in seiner Spielhalle betriebene Musikwiedergabegerät auferlegt. Der Spielhallenbetreiber hatte während der Öffnungszeiten seine Spielhalle mit Musik beschallt. Ein Entgelt für die Musikbeschallung hatte er von den Besuchern nicht verlangt.

VG-Entscheidung

Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt folgte der Ansicht der Stadt Germersheim nicht. Das VG hat entschieden, dass die Musikwiedergabe keine Vergnügungssteuer auslöst (Beschluss v. 11.04.2014, 1 L 215/14.NW).

Musikbeschallung keine Vergnügung gewerblicher Art

Das Halten eines Unterhaltungsgeräts bzw. einer Einrichtung zur Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt dann nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art, wenn die Musikbeschallung lediglich im Rahmen einer sonstigen Vergnügung abgespielt wird. Die sonstige gewerbliche Vergnügung war beim Spielhallenbetreiber die Nutzung der Spielgeräte. Hier war also nicht die Musikdarbietung selbst die Vergnügung gewerblicher Art, sondern das Halten der Spielgeräte.

Gastronomiebetrieb

Nichts anderes kann für einen Gastronomiebetrieb gelten, der in seinem Speiselokal eine laufende Musikbeschallung installiert hat. Denn auch hier kommen die Gäste nicht wegen der Musikdarbietung, sondern zum Speisen bzw. Übernachten.

Stand: 26. September 2014

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!