Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Coronahilfen keine außerordentlichen Einkünfte - Corona, Besteuerung, Einkünfte
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Coronahilfen keine außerordentlichen Einkünfte

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
© Racamani - stock.adobe.com

Der Fall

Ein Gastwirt und Hotelier erhielt während der Coronasperrzeiten Soforthilfen/Überbrückungshilfen sowie November-/Dezemberhilfen. Das Finanzamt behandelte die Hilfen steuerlich wie einen Gewinn und unterwarf die Leistungen der tariflichen Einkommensteuer. Der Gastronom meinte, die Hilfen seien als Entschädigungen ermäßigt zu besteuern. Nach § 24 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Einkommensteuergesetz/EStG kann für Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen die für außerordentliche Einkünfte geltende besondere Besteuerung mit der sogenannten Fünftelregelung Anwendung finden.

Urteil

Nach Ansicht des Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 26.4.2023, 13 K 425/22) handelt es sich bei den Coronahilfen nicht um außerordentliche Einkünfte. Denn die Voraussetzungen hierfür lagen nicht vor. Die Hilfszahlungen bezogen sich auf die Hilfszeiträume für jenes Kalenderjahr, für das sie ausgezahlt worden sind. Die Hilfszahlungen sollten sich weder auf andere Veranlagungszeiträume erstrecken noch sind sie in einem anderen Veranlagungszeitraum bezogen worden als dem, für den sie gezahlt worden sind.

Revision nicht zugelassen

Die Revision hat das FG Münster nicht zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde wurde nicht eingereicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Stand: 27. September 2023

Bild: Racamani - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!