Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Kaufpreisaufteilung bei Waldflächen - Finanzverwaltung, Grundstück, Steuern
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Kaufpreisaufteilung bei Waldflächen

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
© Countrypixel - stock.adobe.com

Praxisfälle

Wie im Beitrag auf Seite 3 gesehen, unterliegt der Erwerb von Scheinbestandteilen auf Grund- und Bodenflächen nicht der Grunderwerbsteuer. Maßgeblich für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist daher eine praxisgerechte Aufteilung des Kaufpreises für Grund und Boden und den darauf enthaltenen Scheinbestandteilen. Doch auch in anders gelagerten Fällen, wo es zu einer Veräußerung einer Mehrheit von Wirtschaftsgütern zu einem Gesamtkaufpreis kommt, ist eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung auf die einzelnen Wirtschaftsgüter steuerlich von Bedeutung. Eine Kaufpreisaufteilung ist u. a. essenziell, wenn eine Ersatzbeschaffungsrücklage (§ 6b Einkommensteuergesetz/EStG) gebildet werden soll oder wenn in dem Verkauf auch Wirtschaftsgüter des Privatvermögens enthalten sind.

Vereinfachungsregelungen

Fehlt es an einer von den Vertragsparteien vorgenommenen Kaufpreisaufteilung, kann hilfsweise von dem Aufteilungsgrundsatz des Bayerischen Landesamtes für Steuern (vom 27.3.2014 ,4 S 2232.1.1-2/1 St32, St 35) ausgegangen werden. Danach können bei Waldflächen bis 5 Hektar 40 % auf Grund und Boden und 60 % auf den Aufwuchs verteilt werden. Für Waldflächen über 5 bis 10 Hektar erfolgt die Bearbeitung in eigener Zuständigkeit des Finanzamts gegebenenfalls unter Einschaltung der von den Forstsachverständigen des Bayerischen Landesamtes für Steuern dem Finanzamt jährlich zur Verfügung gestellten Bestandswerttabellen.

Fazit

Bezogen auf die oben dargestellten Ausführungen zum Grundstückskauf mit Baumbestand als Scheinbestandteile lässt sich unter Zuhilfenahme der Aufteilungsgrundsätze des Bayerischen Landesamtes für Steuern bei kleineren Flächen bis 5 Hektar die Grunderwerbsteuer um 60 % reduzieren.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!