Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Veräußerung von LW-Grundstücken - Grundstücksveräußerung, Landwirtschaft
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Veräußerung von LW-Grundstücken

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Grundstücksveräußerungen

Werden Grundstücke aus dem Privatvermögen mit Gewinn veräußert, ist dieser Gewinn nur dann steuerpflichtig, wenn das Grundstück nicht mehr als 10 Jahre im Besitz des Veräußerers war. Besitzzeiten des Vorgängers werden dabei dem Veräußerer angerechnet, wenn das Grundstück vom Vorbesitzer durch Schenkung oder Erwerb von Todes wegen übergegangen ist. Wird hingegen ein Grundstück aus dem Vermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit Gewinn veräußert, unterliegt die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten und dem Buchwert im Zeitpunkt der Veräußerung unabhängig von der Besitzdauer der Steuerpflicht.

Entnahme und Wiedereinlage

In dem Fall, den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, war strittig, ob ein veräußerter Bauplatz aus dem landwirtschaftlichen Betrieb heraus veräußert wurde oder aus dem Privatvermögen. Im Streitfall stammte der Bauplatz aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der von den Eltern des Klägers betrieben worden ist. Vom überlebenden Elternteil (der Mutter) wurden bis zuletzt Einkünfte aus dem Landwirtschaftsbetrieb erklärt. Die Besonderheit war, dass der Bauplatz durch die Zerschlagung des Landwirtschaftsbetriebs (das Betriebsvermögen wurde auf die Kinder zu Bruchteilseigentum zerschlagen und damit aufgegeben) zunächst Privatvermögen wurde. Nach Ansicht der Richter kann allerdings der ideelle Anteil des zwischenzeitlich verstorbenen Vaters an dem Grundstück nur durch Einlage zu dessen Betriebsvermögen geworden sein. Von einer solchen Einlage war nach Auffassung der Richter auszugehen (BFH vom 14.7.2016, IV R 19/13).

Fazit und Steuervorteil

Im Ergebnis war der Gewinn aus der Veräußerung als Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks aus dem Land- und Forstwirtschaftsvermögen zu bewerten und zu versteuern. Die Höhe der Steuern fiel für den Veräußerer und Hoferben aber erheblich günstiger aus. Denn er konnte dem Veräußerungspreis nicht den niedrigen Buchwert gegenüberstellen, sondern den weitaus höheren – weil aktuellen – Einlagewert.

Stand: 29. November 2016

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!