Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Landwirtschafts-Ehegatten als getrennte Unternehmer - Umsatzsteuer, Landwirt, Durchschnittssatzbesteuerung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Landwirtschafts-Ehegatten als getrennte Unternehmer

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Pauschallandwirt oder allgemeine Umsatzsteuerpflicht

Landwirtinnen und Landwirte können ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze bei Vorliegen bestimmter Größen pauschal versteuern (Durchschnittssatzbesteuerung) oder auf Antrag auch nach den allgemeinen Regelungen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Vorsteuerabzug abgeben. Bei Überschreiten bestimmter Größenklassen wird die Regelbesteuerung zwingend (§ 24 Umsatzsteuergesetz/UStG). Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat in der Entscheidung vom 24.3. 2022 RS C 697/20 Ehegatten, die einen gemeinsamen landwirtschaftlichen Betrieb führen, umsatzsteuerlich als zwei getrennte Betriebe angesehen. Jeder Ehegatte kann daher – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen bei jedem der Ehegatten vorliegen – die Pauschalbesteuerung (Durchschnittssatzbesteuerung) oder die Umsatzbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes wählen.

Der Fall

Der EuGH-Entscheidung lag der Sachverhalt von zwei Landwirtschafts-Ehegatten zugrunde, die unter Verwendung von Wirtschaftsgütern, die beiden Ehegatten gemeinsam gehörten (Gesamtgut), zwei getrennte Landwirtschaftsbetriebe ausführten. Die Ehefrau war in der Aufzucht von Schlachthühnern tätig und verwendete dafür sechs gemeinsam mit ihrem Ehemann erworbene Hühnerställe. Der Ehemann war ebenfalls in diesem Bereich tätig, verwendete hierfür jedoch eigene Hühnerställe. Während die Ehefrau für die Normalbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften optierte und monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgab, wollte der Ehemann weiterhin die Steuerbefreiung als Pauschallandwirt in Anspruch nehmen. Das Finanzamt und das erstinstanzliche Finanzgericht waren der Auffassung, dass bei einem Betrieb, der mehreren Personen zur Gesamthand gehört, nur eine Person aktiver Mehrwertsteuerpflichtiger sein kann.

EuGH-Urteil

Der EuGH widersprach dieser Auffassung. Optiert ein Ehegatte für die allgemeine Umsatzsteuerpflicht, verliert der andere Ehegatte nicht automatisch den Status als Pauschallandwirt, so der EuGH. Zum Verlust des Status als Pauschallandwirt würde es nur kommen, wenn Verdacht auf Steuermissbrauch besteht.

Stand: 29. August 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!