Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Umsatzsteuer für Restaurantgutscheine bis 2023 richtig berichtigen - Restaurant, Gutschein, Umsatzsteuer
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Umsatzsteuer für Restaurantgutscheine bis 2023 richtig berichtigen

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
© alfa27 - stock.adobe.com

Ein- und Mehrzweckgutscheine

Gibt die Gastronomin bzw. der Gastronom Restaurantgutscheine aus, handelt es sich im Regelfall um sogenannte Mehrzweckgutscheine. Denn im Regelfall berechtigt ein Gutschein zum Bezug von Speisen und Getränken. Berechtigt der ausgegebene Gutschein nur zum Bezug von Speisen, handelt es sich um einen Einzweckgutschein. 

Umsatzsteuer

Einzweckgutscheine sind vom Gastronomen im Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Erfolgte die Gutscheinausgabe noch in 2023 und löst die Inhaberin bzw. der Inhaber den Gutschein erst 2024 ein, ist für den Gutscheinsbetrag der ermäßigte Umsatzsteuersatz weiterhin gültig. Denn der Gastronom hat den Gutscheinsbetrag bereits 2023 der Umsatzsteuer unterworfen. Zum Regelsteuersatz ist dann nur noch die Differenz zwischen der tatsächlichen Zeche und dem Gutscheinsbetrag zu versteuern. Mehrzweckgutscheine zum Bezug von Speisen und Getränken lösen im Zeitpunkt der Ausgabe noch keine Umsatzsteuer aus. Die Umsatzsteuer wird erst bei Einlösung fällig. Wegen des ab 2024 geltenden Regelsteuersatzes auf Speisen muss der Gastronom bei vor 2024 ausgegebenen Mehrzweckgutscheinen die gesamte Zeche der Gästin bzw. des Gastes versteuern, obwohl er durch Anrechnung des Gutscheins weniger Geld erhalten hatte.

Beispiel

Ein Restaurantinhaber hat im Dezember 2023 einen Mehrzweckgutschein im Wert von € 100,00 zum Bezug von Speisen und Getränken ausgegeben. Er musste im Voranmeldungszeitraum Dezember 2023 keinen Umsatz anmelden. Im März 2024 löst der Inhaber den Gutschein ein, insgesamt verzehrt der Gast Speisen und Getränke für € 250,00. Der Restaurantinhaber muss die gesamte Zeche von € 250,00 zum Regelsteuersatz anmelden und versteuern, obwohl er dem Gast für den Gutscheinanteil praktisch nur 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat.

Stand: 27. März 2024

Bild: alfa27 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!