Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Stückländereien - Grundstücksbewertung, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Stückländereien
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Stückländereien

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Grund- oder Landwirtschaftsvermögen?

Zählt ein einzelnes Waldgrundstück oder ein kleiner Wiesengrund zum Grundvermögen oder zum Land- und Forstwirtschaftsbetrieb? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn solche kleinen Grundstücksparzellen für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu bewerten sind. Nach § 159 Bewertungsgesetz (BewG) gilt hier der Grundsatz, dass wenn anzunehmen ist, dass das Grundstück in absehbarer Zeit nicht mehr einem Landwirtschaftsbetrieb dient, es zum Grundvermögen zählt. Der Steuerwert bemisst sich dann in erster Linie nach dem Bodenrichtwert. Andernfalls fließt das Grundstück in die Gesamtbewertung des Landwirtschaftsbetriebes ein.

Stückländereien

Einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können auch sogenannte „Stückländereien“ bilden. Das sind „einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beides nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens gehören, sondern am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre einem anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind“ (§ 160 Abs. 7 BewG). Solche Grundstücke fließen dann ebenfalls in die Gesamtbewertung des Landwirtschaftsbetriebes ein. Auf die Größe solcher Grundstücke kommt es nicht an. Ebenso setzt ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im steuerlichen Sinne weder eine Mindestgröße noch irgendwelche Betriebsmittel voraus. Daher stellt auch die Nutzung von Stückländereien grundsätzlich die Ausübung einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dar. Die Grenze liegt nach der Rechtsprechung des BFH allerdings dort, wo die Erträge so niedrig sind, wie sie ein privater Gartenbesitzer für Eigenbedarfszwecke erzielt (Bundesfinanzhof vom 5.5.2011 Az. IV R 48/08). 

Stand: 02. Dezember 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!