Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Ehegattendarlehen für den Landwirtschaftsbetrieb - Darlehen, Abzinsungspflicht
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Ehegattendarlehen für den Landwirtschaftsbetrieb

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Unverzinsliche Darlehen

Ehegatten greifen sich vielfach durch Gewährung von Darlehen unter die Arme. Bei unverzinslichen Darlehen gilt für die steuerliche Bewertung und Gewinnermittlung grundsätzlich eine Abzinsungspflicht. Der gesetzliche Abzinsungszinssatz beträgt 5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz-EStG).

Angehörigendarlehen

Die Abzinsungspflicht gilt auch für Angehörigendarlehen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urteil vom 13.7.2017, VI R 62/15). Im Streitfall hatte ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Geldbeträge für den Gewerbebetrieb und für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung gestellt. Die Beträge buchte der Landwirt zunächst als Einlagen ein. Später wies der Landwirt die Gelder als Darlehen aus. Das Finanzamt erkannte das Darlehen steuerlich an, nahm jedoch eine Abzinsung vor. 

Urteil des BFH

Der BFH konnte dem Gesetzeswortlaut der oben genannten Vorschrift keine Einschränkung im Hinblick auf Angehörigendarlehen entnehmen. Auch eine Sonderbehandlung von Ehegattendarlehen sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Hinweis

Der BFH hatte auch erwähnt, dass der Abzinsungsbetrag nicht durch Buchung einer Einlage neutralisiert werden kann, da bloße Nutzungsvorteile nicht einlagefähig sind. Die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist ebenfalls nicht zulässig.

Stand: 28. November 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!