Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Zerschlagung eines Landwirtschaftsbetriebes - Betriebsverkleinerung, Betriebszerschlagung, Entnahmegewinn
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Zerschlagung eines Landwirtschaftsbetriebes

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Betriebsverkleinerung versus Betriebszerschlagung

Stellt die Übertragung von Teilflächen aus einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb eine Betriebsverkleinerung oder eine Betriebszerschlagung dar? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst das Finanzgericht (FG) Münster (Urteil vom 22.5.2019, 7 K 802/18 E). Der „feine“ Unterschied liegt darin, dass im Fall einer Betriebszerschlagung sämtliche stillen Reserven versteuert werden müssen.

Der Fall

Im Streitfall übertrug eine ehemalige Landwirtin sämtliche Grundstücke ihres ruhenden Landwirtschaftsbetriebes an ihre beiden Töchter, wobei die eine Tochter 29.000 qm und die andere Tochter 11.000 qm von der Gesamtfläche von 40.000 qm erhielten. Die Finanzverwaltung wertete dies als Betriebszerschlagung und forderte Steuern aus einem Entnahmegewinn von knapp € 300.000,00. Die Landwirtin war der Auffassung, dass lediglich hinsichtlich des kleineren Teils eine Entnahme vorliege und der Betrieb mit dem restlichen Teil fortgeführt würde. Das Finanzgericht folgte dieser Auffassung nicht.

Keine geringfügige Fläche

Das Finanzgericht argumentierte so: Die Landwirtin hat vom gesamten Grundbesitz ca. 72 % auf die eine Tochter und ca. 28 % auf die andere Tochter übertragen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem auf die Tochter T2 übertragenen Anteil nicht um eine geringfügige Teilfläche. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof/BFH anhängig (Az. VI R 24/19).

Stand: 27. August 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!