Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Nießbrauchsrechte an einem Landwirtschaftsbetrieb - Nießbrauchsrecht, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Nießbrauchsrechte an einem Landwirtschaftsbetrieb

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Wirtschaftsteil

Der Wirtschaftsteil (zur Begriffsdefinition vgl. Beitrag auf Seite 3) eines Landwirtschaftsbetriebes zählt zum begünstigten Vermögen i. S. des § 13a Erbschaftsteuergesetz/ErbStG. Das heißt, dass der Wirtschaftsteil unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder zu 85 % schenkungsteuerfrei im Wege der vorgenommenen Erbfolge übertragen werden kann bzw. bei Erwerb von Todes wegen ganz oder zu 85 % erbschaftsteuerfrei übergeht (Voll- bzw. Regelverschonung). Bei der Regelverschonung kommt noch ein „gleitender Abzugsbetrag“ von € 150.000,00 zum Ansatz, sodass bei der Regelverschonung Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit einem Wirtschaftsteil von € 1 Mio. zur Gänze steuerfrei bleiben.

Erwerb eines Nießbrauchsrechts

Besteht der Erwerb am Wirtschaftsteil eines Landwirtschaftsbetriebes nur in Form eines Nießbrauchsrechts, greifen die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen nicht ein, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat (Urteil vom 29.11.2018, 3 K 3014/16 Erb). Im Streitfall hatte ein Landwirt seinen Hof an seinen Sohn unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Der Nießbrauch ging nach seinem Ableben auf die Ehefrau auf deren Lebenszeit über. Die Ehefrau setzte in der Erbschaftsteuererklärung das Nießbrauchsrecht als steuerbegünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen bzw. als begünstigtes Betriebsvermögen an. Das Finanzamt sah dies anders, ebenso das Finanzgericht.

Urteilsbegründung

Ein Nießbrauchsrecht an einem landwirtschaftlichen Anwesen stellt zivilrechtlich lediglich ein Nutzungsrecht dar. Es erfolgte kein Übergang von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. Nach Auffassung des Gerichts kann die ertragsteuerliche Qualifikation (dass nämlich der Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer die Erträge aus dem Landwirtschaftsbetrieb versteuern muss) nicht für die Beurteilung der Steuervergünstigung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz herangezogen werden.

Aktuelles Revisionsverfahren vor dem BFH

Ob Nießbrauchsrechte zum steuerlich begünstigten Wirtschaftsteil eines land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) zählen, wird der Bundesfinanzhof (BFH) in dem anhängigen Verfahren II R 9/19 abschließend klären.

Stand: 27. August 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!