Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Gewerbesteuer: EisCafé mit Imbiss - Gastronomie, Gewerbesteuer, Verlustverrechnung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Gewerbesteuer: EisCafé mit Imbiss

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Der Fall

Ein Gastronom betrieb einen Imbiss sowie ein Eiscafé jeweils in getrennten Räumlichkeiten eines Hauses. Beide Geschäfte teilten sich u. a. dasselbe Inventar für den Außenbereich, ein Geschäftsfahrzeug, die Kundentoilette und auch einige Mitarbeiter. Aus dem Imbiss erzielte der Gastronom einen Gewinn. Mit dem Eiscafé machte er hingegen nur Verluste. Das Finanzamt verweigerte die Verlustverrechnung.

FG-Entscheidung

Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 10.10.2017, 7 K 3662/14 G) sah die beiden Läden ebenfalls als getrennte Geschäfte an und kannte die Verlustverrechnung nicht an. Es handelte sich nach Ansicht des Gerichts um ungleichartige Tätigkeiten. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten, um Speisen für einen Imbiss oder Speiseeis herzustellen, und die Kunden suchen entweder den Imbiss oder das Eiscafé auf, so das Finanzgericht. Dem Gastronom kam aus dieser Sichtweise zwar zu Gute, dass er den gewerbesteuerlichen Freibetrag i. H. von

€ 24.500,00 (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG) sowohl für seinen Imbiss als auch für sein Eiscafé in Anspruch nehmen konnte. Der Freibetrag für das Eiscafé ging allerdings ins Leere.

Anhängiges BFH-Verfahren

Über die Frage, ob der gleichzeitige Betrieb eines Eiscafés und eines Imbisses desselben Unternehmers in demselben Gebäude unter Verwendung derselben Außengastronomie eine gleichartige Betätigung i. S. des Gewerbesteuergesetzes darstellen, wird der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden (Az. X R 15/18).

Stand: 09. April 2020

Bild: Daniel Ernst - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!