Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2019 - Grundfreibetrag, Arbeitslosenversicherung, Einkommensteuer
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2019

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Steuerrecht

Zum 1.1.2019 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf € 9.168,00 (bzw. € 18.336,00 bei Zusammenveranlagung). Zum Ausgleich für die kalte Progression werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifes 2019 um 1,84 % nach rechts verschoben. Der Kinderfreibetrag steigt für jeden Elternteil um jeweils € 96,00 (insgesamt € 192,00) auf € 2.490,00 (insgesamt € 4.980,00). Ärztinnen und Ärzte, die sich in 2019 ein Elektro- oder ein Hybridfahrzeug anschaffen und dieses auch privat sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis nutzen, müssen bei Anwendung der Pauschalversteuerung nur 0,5 % anstelle der 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als privaten Nutzungsvorteil versteuern. Ärztinnen und Ärzte, die in den privaten Mietwohnungsbau investieren, können Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 % in Anspruch nehmen. Insgesamt können bis zu 28 % der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich abgeschrieben werden.

Sozialversicherung

Zum 1.1.2019 steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) auf € 6.700,00/Monat bzw. € 80.400,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt ab 2019 € 6.150,00/Monat bzw. € 73.800,00/Jahr. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2019 € 54.450,00. Ab 2019 ist auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zur Hälfte von den Arbeitgebern zu zahlen. Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf € 60.750,00 angehoben.

Beitragssätze

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1.1.2019 von 3 % auf 2,5 %. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde per „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ auf 18,6 % des Arbeitsentgelts festgelegt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 2,55 % des Bruttoeinkommens (bei kinderlosen Versicherten 2,8 %) auf 3,05 % bzw. 3,3 %.

Stand: 12. Dezember 2018

Bild: sk_design - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!