Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Sensibilisierungswoche nicht steuerbegünstigt - Gesundheitsförderung, Sachbezug, Dienstverhältnis, Gesundheitsfördernde Maßnahmen
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Sensibilisierungswoche nicht steuerbegünstigt

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Der Fall

Eine Arbeitgeberin bot ihren Arbeitnehmern sogenannte „Sensibilisierungswochen“ an. Dieses Training umfasste unter anderem Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit. Die Arbeitgeberin wollte die Leistungen als lohnsteuerfrei im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG (siehe nebenstehend) behandeln. Das Finanzamt als auch das erstinstanzliche Finanzgericht sahen das aber anders und ordneten die Leistungen als lohnsteuerpflichtigen Sachbezug ein.

Ansicht des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) folgte der Auffassung des Finanzamtes als auch der Erstinstanz (Urteil vom 21.11.2018, VI R 10/17). Das Manko für die Arbeitgeberin war, dass die Sensibilisierungswoche keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen darstellte. Der BFH sah die Präventivmaßnahme als Gesundheitsförderung im Bereich der Lebensführung an. Die Arbeitnehmer waren dadurch „privat bereichert“.

Dienstverhältnis

Da die Maßnahmen im Rahmen eines Dienstverhältnisses veranlasst waren, sah der BFH alle Umstände für eine steuerpflichtige Entlohnung gegeben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten daher bei allen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb darauf achten, dass die Leistungen mit berufsbedingten Gesundheitsrisiken zusammenhängen. Außerdem muss es sich – und dies gilt seit dem 1.1.2019 – um zertifizierte Präventionsmaßnahmen handeln.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: fergregory - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!