Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung - Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Krankenhausrechnungen

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab. Geltend gemacht wurden unter anderem auch Aufwendungen für eine akute respiratorische Insuffizienz (Luftnot) und eine Herzinsuffizienz als sogenannte Nebendiagnosen. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen verlangte diese die Rückzahlung eines Teils der Vergütung.

Urteil des SG Detmold

Die Krankenkasse klagte schließlich vor dem Sozialgericht (SG) Detmold. Die Richter urteilten, dass ein Krankenhaus, das zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen ist, nachweisen muss, dass die für die Vergütung relevanten Maßnahmen im Rahmen der stationären Behandlung tatsächlich stattgefunden haben. Bleibt das Krankenhaus den Nachweis schuldig, muss es anteilig die von der Krankenkasse bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten (Urteil vom 4.11.2016, S 24 KR 48/15). Im Streitfall konnte die aufgetretene Luftnot nicht eindeutig mit einer kardialen Ursache verbunden werden.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Jürgen Fälchle - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!