Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Gutachten für den MDK umsatzsteuerfrei - Umsatzsteuerfrei, Gutachten, EuGH
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Gutachten für den MDK umsatzsteuerfrei

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Gutachten zur Pflegebedürftigkeit

Eine Ärztin erstellte für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse Niedersachsen Gutachten betreffend die Pflegebedürftigkeit von Versicherten. Diese Ärztin stellte dafür Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, woraufhin die Finanzverwaltung jedoch Umsatzsteuer nachforderte. Nach Auffassung der Finanzverwaltung diene die Gutachtertätigkeit nämlich nicht der Behandlung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit, sondern der Feststellung, in welcher Höhe dem Versicherten ein Anspruch auf Ersatz von Kosten nach dem Gesetz über die Pflegeversicherung zustehe.

Vorlage des BFH

Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung der Finanzverwaltung nicht und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an (Vorlagebeschluss XI R 11/17).

Entscheidung des EuGH

Die Entscheidung des EuGH (C-657/19) dürfte bei zahlreichen Ärzten für Erleichterung sorgen, denn nach Auffassung des EuGH sei die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit als eine „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ anzusehen. Nach Art 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) sind solche Dienstleistungen umsatzsteuerfrei. Nach Auffassung des EuGH sei es dabei unerheblich, dass die Ärztin im Streitfall keine „Einrichtung mit sozialem Charakter“ ist. Unerheblich ist auch, dass die Honorare indirekt und pauschal von der Pflegekasse gezahlt worden sind.

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Im Ergebnis können sich Ärzte bezüglich der Umsatzsteuerpflicht ihrer Honorare in ähnlich gelagerten Fällen bzw. bei Ausführung von Aufgaben, die der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit dienen, also auf die Regelungen in der MwStSystRL berufen.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: S. Engels - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller  Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Landshut, Regensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!